- Nachhaltige Messeauftritte als Corporate Social Responsibility (CSR)-Beitrag - http://sustainablelive.com -

Was ist heute auf Events noch zulässig?

Dieser Eintrag stammt von admin Am 15.8.2011 @ 22:37 In Blogbeiträge | Keine Kommentare

Nach der Aufdeckung unterschiedlichster Fälle von Vorteilsnahme, Bestechung und Korruption in den vergangenen Monaten steigt die Unsicherheit in Bezug auf die Rechtslage. Kein Unternehmen will sich in die Gefahr begeben, wegen unlauterer Geschäftspraktiken öffentlich an den Pranger gestellt zu werden. Der Begriff Compliance lastet wie ein böser Fluch gerade auch auf den Verantwortlichen für Messen und Events.

 

In welcher Situation greift der § 333 Abs. 1 StGB? Wie weit reicht das Spektrum tolerierter Gunst gegenüber einem Kunden? Bei welcher unentgeltlichen Vorteilsgewährung im Rahmen von Messen und Events macht man sich bereits angreifbar oder sogar strafbar?

Zur Bewertung dieser und ähnlicher Fragestellungen hat ein Gremium deutscher Sponsorenvertreter einen Leitfaden mit konkreten Handlungsempfehlungen entwickelt. Dieser beschreibt eindeutig die gültigen rechtlichen Grundlagen und gibt wertvolle Hilfestellung, um klare Rechtssicherheit im Sinne von Unternehmens-Compliance zu erlangen. Den Leitfaden „Hospitality und Strafrecht“ finden Sie unter [1] http://www.s20.eu/leitfaden_250711.pdfx


Dieser Artikel wurde ausgedruckt ab Nachhaltige Messeauftritte als Corporate Social Responsibility (CSR)-Beitrag: http://sustainablelive.com

URL zum Artikel: http://sustainablelive.com/2011/08/15/was-ist-heute-auf-events-noch-zulassig/

URLs in this post:
[1] http://www.s20.eu/leitfaden_250711.pdfx: http://www.s20.eu/leitfaden_250711.pdfx

Klicken hier zum Drucken.