Archive für August 2011

Messe-Öffentlichkeitsarbeit wirkt nachhaltig

Presse, PR und Social Media erfüllen eine zentrale Aufgabe im gesamten Marketing-Mix eines Unternehmens, besonders im Hinblick auf die eigene Messebeteiligung. Innovationen und Messehighlights werden auf diesem Weg effizient angekündigt und das Interesse der Messebesucher bereits im Vorfeld der Veranstaltung proaktiv gesteuert. Erfahrungsgemäß nutzen Aussteller diese Tools aber zu wenig. Dies belegt eine Emnid Studie unter deutschen B2B-Messeausstellern „AUMA_Messe Trend 2011“ im Auftrag des Ausstellungs- und Messe-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft. http://www.auma.de/_pages/d/16_Download/download/Forschungsergebnisse/AUMA_MesseTrend2011.pdf

 

Nur noch knapp über die Hälfte (56%) aller Aussteller setzen PR im Rahmen ihres Messeauftritts aktiv ein. Erstaunlich, da Fachmedien einen wertvollen Dienst bei der Besucherakquise und bei der Ansprache von Medienvertretern leisten können. Pressearbeit über redaktionelle Beiträge in Fachmedien verfügt darüber hinaus über eine sehr starke Breitenwirkung, was insbesondere bei der Generierung von Neukunden auf der Messe hilft.

Plattformen wie Facebook, Twitter und XING im Sinne von Social Media Marketing nutzen aktiv erst 17% der Aussteller. Sehr verwunderlich, da sich diese Instrumente durch eine hohe Glaubwürdigkeit in der Zielgruppe verbunden mit guter Wirtschaftlichkeit bei der Realisierung von Messezielen auszeichnen. Vielleicht mag das am Profil eines typischen Facebook-Nutzers liegen: 43% sind unter 30 Jahre alt, er/sie ist gut gebildet (58% Abitur, 33% Hochschulabschluß) und sehr aktiv (40% sind mehr als 30 Stunden pro Woche online), so die einschlägige Erfahrung des Web-Consulters Fittkau & Maaß.

Hier bietet sich also ein großes Potenzial für Messeaussteller, die Wirkung des Messeauftritts durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Social Media Komponenten maßgeblich zu verbessern. Für beide Bereich gilt allerdings gleichermaßen: die Berichterstattung muß ehrlich, maßvoll und glaubwürdig sein. Somit also klar werteorientiet im Sinne von Nachhaltigkeit.

Was ist heute auf Events noch zulässig?

Nach der Aufdeckung unterschiedlichster Fälle von Vorteilsnahme, Bestechung und Korruption in den vergangenen Monaten steigt die Unsicherheit in Bezug auf die Rechtslage. Kein Unternehmen will sich in die Gefahr begeben, wegen unlauterer Geschäftspraktiken öffentlich an den Pranger gestellt zu werden. Der Begriff Compliance lastet wie ein böser Fluch gerade auch auf den Verantwortlichen für Messen und Events.

 

In welcher Situation greift der § 333 Abs. 1 StGB? Wie weit reicht das Spektrum tolerierter Gunst gegenüber einem Kunden? Bei welcher unentgeltlichen Vorteilsgewährung im Rahmen von Messen und Events macht man sich bereits angreifbar oder sogar strafbar?

Zur Bewertung dieser und ähnlicher Fragestellungen hat ein Gremium deutscher Sponsorenvertreter einen Leitfaden mit konkreten Handlungsempfehlungen entwickelt. Dieser beschreibt eindeutig die gültigen rechtlichen Grundlagen und gibt wertvolle Hilfestellung, um klare Rechtssicherheit im Sinne von Unternehmens-Compliance zu erlangen. Den Leitfaden „Hospitality und Strafrecht“ finden Sie unter http://www.s20.eu/leitfaden_250711.pdfx

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